koalitionsvertrag CDU/csu und spd

12.03.2018 - Seiten 175

XII. Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt

Seiten 142 bis 162

Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet und fest in den Vereinten Nationen und der Europäischen Union verankert. Wir setzen uns für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt ein. Gemeinsam mit unseren Partnern verfolgen wir einen umfassenden und vernetzten Ansatz. Dabei setzen wir auf Diplomatie, Dialog und Kooperation sowie Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Rahmen bleibt die Bundeswehr – wie im Weißbuch von 2016 dargelegt – ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik. Unsere Politik basiert auf unseren Werten und dient unseren Interessen.

 

In den vergangenen Jahren ist die Welt unberechenbarer und unsicherer geworden – auch für Deutschland und Europa. Internationale Ordnungen und fundamentale Prinzipien wie Multilateralismus, das Völkerrecht und die universelle Gültigkeit von Menschenrechten sind unter Druck und drohen zu erodieren. Die Folgen des Klimawandels, Risiken von Handelskriegen, Rüstungswettläufen und bewaffneten Konflikten, Instabilität im Nahen und Mittleren Osten, Fluchtbewegungen, sowie neue aggressive Nationalismen innerhalb und außerhalb Europas fordern uns heraus und wirken bis in unsere Gesellschaften hinein.

 

In dieser Lage ist es die überragende Aufgabe deutscher Politik, auf Regeln basierende internationale Kooperationen, Institutionen und Organisationen als Grundlage von Frieden, Sicherheit und Stabilität zu stärken und weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung im Sinne der Agenda 2030, die allen Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit bietet. Wir setzen auf starke Partnerschaften und Allianzen. Dabei steht die Stärkung gemeinsamen europäischen Handelns und der Gestaltungskraft der EU im Mittelpunkt.

 

Europa wird nur dann politisch und wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es seiner Verantwortung in der Welt gerecht wird. Europa nutzt heute sein politisches und wirtschaftliches Potenzial zu wenig und mit zu geringem Selbstbewusstsein. Wir brauchen eine neue Kultur der Verantwortung, die die Glaubwürdigkeit Europas als Partner in der westlichen Welt erhöht und unsere Position gegenüber aufstrebenden Mächten stärkt.

 

In dieser Lage verfolgt Deutschland zwei zentrale Ziele: Europa muss international eigenständiger und handlungsfähiger werden. Gleichzeitig wollen wir die Bindung an die USA festigen. Wir wollen transatlantisch bleiben und europäischer werden.

 

Wir brauchen eine entschlossene und substanzielle Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik aus einem Guss. Wir wollen die dafür zur Verfügung stehenden Mittel deutlich stärken, um die immensen internationalen Herausforderungen zu bewältigen.

 

Die Zunahme von weltweiten Krisen stellt auch Deutschland vor enorme Herausforderungen – sowohl in der Außen- und Verteidigungspolitik wie in der Entwicklungszusammenarbeit. Unser Land wird gemeinsam mit unseren Nachbarn in Europa in Zukunft mehr eigene Verantwortung für seine Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit übernehmen müssen. Zugleich werden wir noch mehr als bisher bei gemeinsamen Initiativen in den Vereinten Nationen, in der EU oder auch im bilateralen Verhältnis zu anderen Staaten gefordert werden. Humanitäre Hilfe zu leisten bei Krieg, Bürgerkrieg, Hunger und Not gehört zu unserem politischen Selbstverständnis. Aber wir verfolgen dabei auch ein umfassendes Konzept für Sicherheit. Wir wissen, dass militärische Mittel zur Abwehr von Gewalt und Terror notwendig sein können. Zugleich wissen wir aber auch, dass für eine Befriedung von Konflikten insbesondere die nachhaltige Schaffung von Lebensperspektiven in den betroffenen Ländern von zentraler Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für junge Menschen. Deshalb will Deutschland die für diese Aufgaben bereitgestellten Mittel angemessen erhöhen.

 

Im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung ab 2018 bis 2021 wird die Koalition zusätzlich entstehende Haushaltsspielräume prioritär dazu nutzen, neben den Verteidigungsausgaben zugleich die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit ausgehend von der Grundlage des 51. Finanzplans angemessen zu erhöhen im Verhältnis von 1:1 beim Verteidigungshaushalt zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote (Krisenprävention, humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit). Diese Erhöhungen dienen der Schließung von Fähigkeitslücken der Bundeswehr und der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich wie auch gleichermaßen der Stärkung der zivilen Instrumente der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen einer umfassenden gemeinsamen Friedens- und Sicherheitspolitik. Deutschland wird verbindlich mit dieser Haushaltspolitik und der Koppelung von Verteidigungsausgaben und ODAquotenfähigen Ausgaben sowohl dem Zielkorridor der Vereinbarungen in der NATO folgen als auch den internationalen Verpflichtungen zur weiteren Steigerung der ODA-Quote nachkommen, deren beider Absinken bereits 2018 verhindert werden muss.

 

Die weitere (nicht ODA-quotenfähige) angemessene Mittelausstattung des Auswärtigen Dienstes einschließlich des Konsularwesens, z. B. zum Schutz der Auslandsvertretungen, zur vollständigen Umsetzung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, sowie für den Aufbau einer einheitlichen Auslands-IT für alle Bundesbehörden, insbesondere die diplomatischen Auslandsvertretungen, bleibt davon unberührt. 

 

1. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Wir wollen eine Europäische Union, die nach innen erfolgreich ist und zugleich in der globalisierten Welt unsere Interessen wahrt und mit unseren Werten überzeugt. Hierzu braucht sie eine kraftvolle gemeinsame Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik, die weit intensiver als bisher mit einer Stimme spricht und mit gut ausgestatteten und aufeinander abgestimmten zivilen und militärischen Instrumenten arbeitet.

 

Dafür müssen die außenpolitischen Entscheidungsmechanismen innerhalb der EU fortentwickelt werden. Analog zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im militärischen Bereich (PESCO) wollen wir auch im zivilen Bereich eine vergleichbare Struktur schaffen und werden hierzu eine Initiative anstoßen. Ebenso notwendig ist auch die Weiterentwicklung der Strukturen der EU-Entwicklungspolitik.

 

Wir werden die Europäische Verteidigungsunion mit Leben füllen. Dabei werden wir die in die PESCO eingebrachten Projekte vorantreiben und das neue Instrument des Europäischen Verteidigungsfonds nutzen. Wir setzen uns für ein angemessen ausgestattetes Hauptquartier der EU zur Führung der zivilen und militärischen Missionen  ein. Wir wollen, dass die Planungsprozesse innerhalb der EU effizienter abgestimmt und mit denen der NATO harmonisiert werden. Auch im Rahmen dieser Kooperation bleibt die Bundeswehr eine Parlamentsarmee. Wir werden weitere Schritte auf dem Weg zu einer „Armee der Europäer“ unternehmen.

 

Gemeinsam mit Frankreich werden wir die vereinbarten Projekte des deutschfranzösischen Arbeitsplans („Feuille de Route“) engagiert fortsetzen. Gleiches gilt für die deutsch-niederländische und die deutsch-norwegische Kooperationen, die wir ausbauen wollen.

 

Damit die Fähigkeits- und Rüstungskooperation innerhalb Europas künftig effizienter wird, wollen wir in Zukunft militärische Fähigkeiten stärker gemeinsam planen, entwickeln, beschaffen und betreiben. Dabei soll ein einheitliches Design auf Basis einheitlicher Fähigkeitsforderungen entwickelt werden und ein Staat die Federführung der Umsetzung des Projektes übernehmen. Ferner soll die Wertschöpfung dort erfolgen, wo die beste unternehmerische und technologische Kompetenz in Industrie und Mittelstand liegt.

 

Außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Handlungs- und Strategiefähigkeit sicherstellen

Angesichts der internationalen Herausforderungen muss Deutschland seine Kapazitäten zur strategischen Analyse stärken und seine strategische Kommunikation intensivieren. Deshalb wird die Bundesregierung in den Ausbau des außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Sachverstands investieren und bestehende Einrichtungen wie die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE), die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF), das German Institute of Global and Area Studies (GIGA), die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik Hamburg (IFSH), die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOIS) und die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) stärken.

 

Zur Stärkung europäischer Handlungsfähigkeit wollen wir die Idee eines „European Council on Global Responsibilities“ unterstützen, die in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Polen diskutiert wird. Der Council soll als unabhängige Institution Initiativen formulieren, die Europas Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit ermutigen und dazu beitragen, unsere Interessen bei der Gestaltung einer neuen Weltordnung selbstbewusster zur Geltung zu bringen.

 

Die Ertüchtigung von Partnern in fragilen Regionen ist ein zentrales Ziel deutscher Sicherheitspolitik. Wir wollen darum den nationalen, von Auswärtigem Amt und Bundesministerium der Verteidigung verantworteten Mittelansatz ausbauen und auch weiterhin den Bedarf unserer Partner an Beratung, Ausbildung und Ausstattung abdecken. Wir setzen uns dafür ein, dass für Ertüchtigungsprojekte im Sicherheitsbereich auf EU-Ebene (CBSD) rasch ein gesondertes Finanzinstrument außerhalb der EU-Entwicklungsfinanzierung eingerichtet wird. 

 

2. Internationale und europäische Bündnisse und PartnerschaftenVereinte Nationen stärken

Vereinte Nationen stärken

Die Vereinten Nationen (VN) sind Fundament einer regelbasierten Internationalen Ordnung. Deutschland will mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernehmen, auch mit Übernahme eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat. Für die Jahre 2019/2020 streben wir einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat an. Für die Zukunft streben wir einen ständigen Sitz der Europäischen Union an.

Wir sind bereit, unsere freiwilligen VN-Beiträge strategischer auszurichten und zu erhöhen. Wir werden die Vereinten Nationen weiterhin in der Friedenssicherung engagiert und verlässlich unterstützen, indem wir insbesondere Hochwertfähigkeiten für Friedensmissionen nach dem Rotationsprinzip bereitstellen. Zudem wollen wir den VN-Standort Bonn auf Grundlage eines neuen Gaststaatsgesetzes stärken.

 

Transatlantische Partnerschaft als Werte- und Interessengemeinschaft festigen

Mit den USA und Kanada verbindet uns eine starke Werte- und Interessengemeinschaft. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen in unserer Nachbarschaft und die der Globalisierung bewältigen. Davon lassen wir uns in unseren Beziehungen leiten. Diese bleiben auch wirtschaftlich von herausragender Bedeutung für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit für Deutschland und Europa.

 

Die USA durchlaufen einen tiefgreifenden Wandel, der uns vor große Herausforderungen stellt. Darauf werden wir unsere Politik entsprechend ausrichten. Wir wollen darauf mit Dialog und verstärkten Kooperationsangeboten reagieren. Wir setzen uns für einen offenen, intensiven Dialog mit der US-Administration, dem Kongress und Vertretern der US-Bundesstaaten ein und intensivieren unsere Anstrengungen, deutschen und europäischen Positionen in Washington Gehör zu verschaffen. Hierzu gehört eine stärkere, regelmäßige Präsenz deutscher und europäischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den USA.

 

Um das gegenseitige Verständnis und Vertrauen der kommenden Generationen ineinander zu festigen, streben wir einen intensiveren Austausch mit der amerikanischen Bevölkerung auch außerhalb der politischen und wirtschaftlichen Zentren der USA an, und wir wollen gezielt Institutionen fördern, die eine Plattform für diesen Dialog bieten. Wir werden das Deutschlandjahr in den USA in den Jahren 2018/2019 nutzen, um den gesellschaftlichen Dialog in aller Breite zu verstärken und die Kontaktmöglichkeiten auszubauen.

Wir wollen faire und belastbare Handelsbeziehungen zu den USA. Protektionismus ist nicht der richtige Weg.

 

Deutschland als verlässlicher Partner in NATO, OSZE und Europarat

Die NATO bleibt unverzichtbarer Garant und ist Fundament unserer Sicherheit. Deutschland ist und bleibt ein verlässlicher Partner in der Allianz. Wir wollen den europäischen Beitrag zur transatlantischen Partnerschaft stärken und setzen uns für eine engere Zusammenarbeit der NATO und der EU ein. Wir wollen die vereinbarten NATO-Fähigkeitsziele erreichen und Fähigkeitslücken schließen. 

 

Deutschland wird auch künftig einen angemessenen Beitrag zum Erhalt der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses und zu einer starken europäischen Verteidigung leisten. Zugleich bleibt die NATO dialogbereit. Wir begrüßen die Wiederaufnahme von regelmäßigen Konsultationen im Rahmen des NATO-Russland-Rats und werden uns auch künftig dafür einsetzen, dieses Instrument verstärkt zur Vertrauensbildung und Konfliktreduzierung zu nutzen.

 

OSZE

Wir bekräftigen die zentrale Rolle der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für die gesamteuropäische Sicherheit und Vertrauensbildung und für die Beilegung bewaffneter Konflikte in Europa. Wir setzen uns für eine Stärkung der Sonderbeobachtermission SMM als zentrales Element zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in der Ukraine ein.

 

Europarat

Gerade in einer Zeit neuer Herausforderungen wollen wir, dass der Europarat Hüter und Bewahrer elementarer Grund- und Menschenrechte bleibt. Für die effiziente Bewältigung der Aufgaben benötigt er eine ausreichende finanzielle Grundlage, zu der wir beitragen wollen. Wir wirken daran mit, dass eine klare wertebasierte Arbeit des Europarats stets möglich ist. Die gleichberechtigte Mitarbeit aller Mitglieder ist langfristig unser Ziel. 

 

3. Abrüstung und restriktive Rüstungsexportpolitik

Rüstungskontrolle und Abrüstung bleiben prioritäre Ziele deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Wir wollen ein neues konventionelles und nukleares Wettrüsten auf unserem Kontinent vermeiden. Deutschland wird deshalb neue Initiativen für Rüstungskontrolle und Abrüstung ergreifen. Wir setzen uns entschlossen für die weltweite verifizierbare Abrüstung von allen Massenvernichtungswaffen ein.

 

Ziel unserer Politik ist eine nuklearwaffenfreie Welt. Wir unterstützen daher regionale Initiativen für Zonen, die frei von Massenvernichtungswaffen sind. Wir setzen auf die Einhaltung und einen stetigen und verantwortlichen Ausbau der Nichtverbreitungs- und Kontrollregime.

 

Im nuklearen Bereich setzen wir uns für die strikte Einhaltung des INF-Vertrages (Intermediate Range Nuclear Forces) ein. Eine vollständige Überprüfbarkeit ist essenziell. Ein russischer Vertragsbruch, für den es begründete Sorgen gibt, hätte erhebliche Auswirkungen, weil derartige Waffen jedes Ziel in Europa erreichen könnten.

 

Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Erfolgreiche Abrüstungsgespräche schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen.

 

Wir wollen den „Strukturierten Dialog“ der OSZE intensivieren, um Bedrohungsperzeptionen zu erörtern, Sicherheitskooperation wiederzubeleben und die konventionelle Rüstungskontrolle zu stärken. 

 

Wir setzen uns dafür ein, dass der Einsatz von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten, wie wir ihn mit der grausamen Kriegsführung mit Fassbomben in Syrien erleben mussten, in aller Deutlichkeit geächtet wird.

 

Autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Wir wollen sie weltweit ächten. Deutschland wird auch künftig für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten.

 

Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik

Wir schränken die Rüstungsexporte für Drittländer weiter ein, die weder NATO noch EU-Mitgliedsländer sind, noch diesen gleichgestellt. Ergänzend zu den Kleinwaffengrundsätzen vom Mai 2015 sollen Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden. Wir schärfen noch im Jahr 2018 die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die veränderten Gegebenheiten.

 

Wir werden ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind. Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben. Wir wollen diese restriktive Exportpolitik mit Blick auf den Jemen auch mit unseren Partnern im Bereich der europäischen Gemeinschaftsprojekte verabreden.

 

Auf dieser Basis streben wir ebenfalls eine gemeinsame europäische Rüstungsexportpolitik an und wollen den gemeinsamen Standpunkt der EU fortentwickeln. 

 

4. Bilaterale und regionale Zusammenarbeit in Europa und der Welt

Westlicher Balkan

Wir stehen zur EU-Beitrittsperspektive der Staaten des westlichen Balkans. Es ist Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bzw. einen EU-Beitritt, dass die Staaten der Region die dafür vorgesehenen Kriterien vollständig erfüllen.

Dazu gehören insbesondere umfassende, nachhaltige und unumkehrbare Reformen beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption.

 

Wir setzen uns dafür ein, die Reformbemühungen der Westbalkan-Staaten noch stärker als bisher zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung die Zusammenarbeit innerhalb der Region, insbesondere im Rahmen des „Berliner Prozesses“, auch in Zukunft entschieden unterstützen.

 

Russland

Deutschland hat ein nachdrückliches Interesse an guten Beziehungen zu Russland und an enger Zusammenarbeit zur Sicherung von Frieden und zur Regelung wichtiger internationaler Herausforderungen. Russland ist unser größter europäischer Nachbar, mit dem wir Frieden in Europa, die Integrität nationaler Grenzen und die Souveränität aller Staaten nur auf Grundlage der OSZE-Prinzipien garantieren wollen. Es besteht im wirtschaftlichen Austausch ein großes Potenzial und im zivilgesellschaftlichen Bereich ein starkes Kooperationsinteresse. 

 

Deshalb bedauern wir, dass Russlands Politik, einschließlich der Menschenrechtslage, einen erheblichen Rückschritt bedeutet. Russland verletzt durch seine völkerrechtswidrige Krim-Annexion und das Eingreifen im Osten der Ukraine die europäische Friedensordnung. Diese gegenwärtige russische Außenpolitik verlangt von uns besondere Achtsamkeit und Resilienz.

 

Deutschland und Frankreich werden sich weiter intensiv für die Lösung des Konflikts in der Ostukraine und die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen einsetzen. Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen stehen zunächst die Einhaltung des Waffenstillstands im Osten der Ukraine und der Rückzug aller schweren Waffen und aller bewaffneten Einheiten aus diesem Gebiet. Diese Entwicklungen sollen durch eine Mission der Vereinten Nationen abgesichert werden. Sowohl Russland als auch die Ukraine müssen ihre Verpflichtungen aus den Minsker Vereinbarungen erfüllen.

 

Bei Umsetzung der Minsker Vereinbarungen sind wir zu einem Abbau der Sanktionen bereit und werden darüber einen Dialog mit unseren europäischen Partnern führen.

 

Wir halten an der Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok fest. Beide Seiten und ganz Europa können davon profitieren. Ziel unserer Politik gegenüber Russland bleibt eine Rückkehr zu auf gegenseitigem Vertrauen und friedlichem Interessenausgleich basierenden Beziehungen, die wieder eine enge Partnerschaft ermöglichen.

 

Wir werden die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Russland, u. a. im Petersburger Dialog, stärken und wollen die Mittel dafür erhöhen.

 

Ukraine

Wir werden die Ukraine bei der Wiederherstellung voller territorialer Integrität sowie Stärkung der Stabilität und gesellschaftlicher Fortentwicklung engagiert unterstützen. Wir erwarten und fördern die konsequente Implementierung der Reformagenda in der Ukraine, insbesondere die Bekämpfung der Korruption, mit dem Ziel einer umfassenden Modernisierung des Landes. Unsere Finanztransfers werden wir nur unter strikten Konditionalitäten gewähren.

 

Deutschland ist bereit, sich substanziell am Wiederaufbau des Donbass zu beteiligen, sobald wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen dies ermöglichen.

 

Türkei

Die Türkei ist ein wichtiger Partner Deutschlands und Nachbar der EU, zu dem wir vielfältige Beziehungen haben. Deshalb haben wir ein besonderes Interesse an einem guten Verhältnis zur Türkei.

 

Die Lage der Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in der Türkei hat sich seit längerem verschlechtert. Deshalb wollen wir bei den Beitrittsverhandlungen keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen. 

 

Visa-Liberalisierung oder eine Erweiterung der Zollunion sind erst dann möglich, wenn die Türkei die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

 

Region des Nahen und Mittleren Ostens, Golfregion und Nordafrika

Wir bekennen uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem und demokratischem Staat und dessen Sicherheit. Das Existenzrecht Israels ist für uns unumstößlich und ein Pfeiler deutscher Politik. Unser Ziel ist ein Leben aller Menschen im Nahen und Mittleren Osten ohne Angst und in Würde.

 

Deutschland wird sich weiter für eine Lösung des Nahostkonflikts auf Basis einer Zweistaatenlösung einsetzen. Der Status von Jerusalem wird genauso wie andere abschließende Statusthemen erst im Zuge von Verhandlungen geklärt werden, um dauerhaft akzeptiert und haltbar zu sein. Die aktuelle Siedlungspolitik Israels widerspricht geltendem Völkerrecht und findet nicht unsere Unterstützung, weil sie eine Zwei-Staatenlösung erschwert.

 

Wir werden in der EU eine Initiative sowohl zur ausreichenden und nachhaltigen Finanzierung als auch der Reform des Hilfswerks der Vereinten Nationen für PalästinaFlüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ergreifen. Zugleich verurteilen wir jegliche Aufrufe zu Gewalt und Hetze. Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt werden. Wir fordern, dass Handlungen, egal von welcher Seite, die einer endgültigen Friedenslösung entgegenstehen, sofort beendet werden. In den palästinensischen Gebieten sind auf allen Ebenen demokratische Fortschritte nötig.

 

Der Nahe und Mittlere Osten ist von politischer Instabilität, innerstaatlichen Konflikten und regionalen Spannungen geprägt. Der Krieg in Syrien ist nicht beendet, der Terror des IS ist nicht überwunden. Diese Krisen betreffen Deutschland und Europa direkt durch Fluchtbewegungen sowie durch Terroranschläge.

 

Es ist unser zentrales Interesse, den politischen Prozess zur Überwindung des syrischen Konflikts in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern mitzugestalten. Dabei halten wir am Prinzip der territorialen Integrität Syriens und des Iraks fest. Wir sind bereit, unser stabilisierendes, humanitäres und entwicklungspolitisches Engagement in beiden Staaten weiter zu intensivieren. Deutschland wird sich u. a. auch durch den Ausbau freiwilliger Rückkehrprogramme dafür engagieren, dass die Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren können.

 

Wir werden in diesem Rahmen auch unser Engagement im Rahmen der Anti-IS-Koalition fortsetzen und anpassen. Wir werden unsere Anstrengungen fortsetzen, Spannungen und Rivalitäten innerhalb der Region abzubauen.

 

Dort, wo unsere Partner in der Region Reformen zur Modernisierung und Öffnung voranbringen (z. B. „Vision 2030“ in Saudi-Arabien), begrüßen wir dies. Gleichzeitig erwarten wir insbesondere die Verbesserung der besorgniserregenden Menschenrechtslage.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die Nuklearvereinbarung mit Iran (JCPOA) bewahrt und vollständig umgesetzt wird. Dazu gehört u. a. die strikte Beachtung ihrer nukleartechnischen Bestimmungen ebenso wie der Abbau spezifischer Hindernisse, die die wirtschaftliche Aktivität Irans belasten. 

 

Die Rolle Irans im Nahen- und Mittleren Osten bleibt problematisch. Wir haben Sorge wegen des ballistischen Raketenprogramms und Irans Aktivitäten in seiner Nachbarschaft. Hierzu wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern Politikansätze entwickeln.

 

In Ländern wie Jordanien, Libanon, Ägypten und Tunesien werden wir die wirtschaftliche und politische Stabilisierung fördern und die Resilienz gegen Gefahren terroristischer Strukturen stärken. Zudem werden wir die Einheitsregierung Libyens und den dortigen VN-Prozess und Institutionenaufbau auch im Rechtsbereich unterstützen.

 

Afrika

In keiner Region der Welt zeigen sich die Veränderungen der internationalen Politik so drastisch wie in Afrika. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas ist eine zentrale Aufgabe unserer Zeit. Es liegt in unserem eigenen wirtschaftspolitischen, sicherheitspolitischen und migrationspolitischen Interesse, zu einem Abbau des Entwicklungs- und Wohlstandsgefälles beizutragen.

 

Unsere Afrika-Politik folgt inzwischen einem breiten Ansatz, an dem mehrere Ressorts beteiligt sind. Das wird seinen Ausdruck auch in der Fortschreibung und Weiterentwicklung unserer afrikapolitischen Leitlinien finden, an der alle betroffenen Ressorts unter Federführung des Auswärtigen Amtes beteiligt werden.

 

Aufbauend auf den Weichenstellungen der vergangenen Legislaturperiode müssen wir durch entschlossene, weitreichende Maßnahmen in zentralen Bereichen unsere – deutschen wie europäischen – Handlungsansätze ausbauen: mit neuen Ansätzen für gute Regierungsführung, für den Auf- und Ausbau der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, bei der Förderung von nachhaltigen und entwicklungsfördernden Privatinvestitionen, dem Aufbau der Infrastruktur, unserer Unterstützung im Bildungssektor und bei der Schaffung menschenwürdiger Arbeit sowie bei der Förderung im Bereich der Sicherheitssektoren.

 

Anstrengungen der Afrikanischen Union (AU) und regionaler Organisationen zur verstärkten Integration wollen wir, auch finanziell, unterstützen.

 

Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern werden wir die Zusammenarbeit mit der Region der G5 Sahel im Rahmen eines umfassenden Politikansatzes die zivile und sicherheitspolitische Zusammenarbeit intensivieren. Wir unterstützen den Aufbau der neu gegründeten Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten.

 

Lateinamerika

Lateinamerika und Europa haben vieles gemeinsam und teilen strategische Interessen. Wir wollen insbesondere unsere Handelsbeziehungen intensivieren und dabei die laufenden Verhandlungen der EU mit Mexiko und dem MERCOSUR zu einem baldigen Abschluss bringen. Neben Handelsfragen sind für uns Klimapolitik, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, eine faire Globalisierung sowie Sicherheit und Frieden zentrale Punkte unserer Kooperation.

 

Asien

Die ungebrochene Dynamik Asiens bietet weiterhin große Chancen für Deutschland und Europa. Gleichzeitig zeichnen sich in der Region massive Veränderungen der internationalen Ordnung ab. Asien birgt durch eine Vielzahl ungelöster Konflikte großes Konfliktpotenzial. Wir setzen uns daher ein für ein starkes wirtschafts-, gesellschafts- und sicherheitspolitisches Engagement Deutschlands und Europas in Asien.

 

Wir wollen unsere seit Jahrzehnten mit Japan bestehende enge und bewährte Freundschaft und Wertepartnerschaft pflegen und weiterentwickeln. Dies gilt auch für Südkorea.

 

Aufgrund Indiens geostrategischer Lage, seiner Größe und seiner dynamischen Entwicklung haben wir ein herausragendes Interesse an der Vertiefung unserer strategischen Partnerschaft.

 

Chinas Politik und künftige Entwicklung ist auch für uns von großer Bedeutung. Seine geostrategische Rolle wird weiter wachsen. Dazu werden wir unsere strategische Partnerschaft ausbauen. Chinas ökonomische Entwicklung ist besonders für die deutsche Wirtschaft eine große Chance. Zugleich verlangt die Gestaltung unserer Beziehungen große Aufmerksamkeit. Deutschland und Europa müssen bei der Öffnung ihrer Märkte auf das Prinzip der Gegenseitigkeit setzen und definieren, wo unsere gemeinsamen strategischen Interessen liegen und wie sie gesichert werden können. Exemplarisch für Chancen und Risiken steht die Seidenstraßen-Initiative Chinas. Wir wollen hierzu eine europäische Antwort entwickeln, um unsere Interessen zu wahren, und deutsche und europäische Finanzinstrumente besser ausstatten und bündeln.

 

Zugleich werden wir im Dialog mit China angesichts der vielfältigen chinesischen Macht- und Einflussprojektionen die Bedeutung einer regelbasierten internationalen Ordnung für Stabilität und eine funktionierende Weltwirtschaft betonen. Dabei werden wir ebenso auf Wahrung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beharren.

 

Nordkoreas militärisches Nuklearprogramm ist aktuell eine der größten Gefahren für den Weltfrieden. Deshalb ist das Land zu Recht mit Sanktionen belegt. Wir sind davon überzeugt, dass es nur eine diplomatische Lösung geben kann.

 

Afghanistan

Wir sind überzeugt, dass Afghanistan weiter unterstützt werden muss, damit es zukünftig mit funktionierenden Sicherheitsstrukturen selbst für Sicherheit im eigenen Land sorgen kann. Unser Ziel ist ein afghanisch geführter Friedens- und Versöhnungsprozess und eine konstruktive Einbindung der regionalen Akteure, insbesondere Pakistans. Wir sind bereit, gemeinsam und in Abstimmung mit unseren Verbündeten unser ziviles und auch unser militärisches Engagement insbesondere im Norden des Landes fortsetzen. 

 

5. Außenwirtschaftspolitik sowie Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Deutschlands Wirtschaftskraft ist die Grundlage für unseren Wohlstand und zugleich Voraussetzung für unser außenpolitisches Gewicht. Die Stärke der deutschen Wirtschaft beruht auf ihrer hohen Wettbewerbsfähigkeit und internationalen Verflechtung.

 

In den nächsten Jahren wird sich entscheiden, welche Standards und Regeln in Handel, Klima- und Energiepolitik die internationale Ordnung prägen werden. Internationale Handels- und Wirtschaftspolitik hat in Zeiten von zunehmendem Protektionismus eine gestiegene außenpolitische Bedeutung. Deshalb wollen wir die zentralen Institutionen eines regelbasierten, multilateralen Wirtschafts- und Handelssystems wie Welthandelsorganisation, OECD und Internationale Energieagentur, Internationaler Währungsfonds und die Weltbank stärken und weitere Freihandelsabkommen mit hohen, verbindlichen Standards und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft schließen.

 

Politische Stiftungen unterstützen

Die politischen Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum internationalen Dialog und stärken damit auch das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen die internationale Arbeit der politischen Stiftungen auch in Zukunft unterstützen und rechtlich sichern.

 

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ausbauen

Der härter werdende globale Wettbewerb um Köpfe, Ideen und Werte verdeutlicht die wichtige Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) für Deutschlands Ansehen und Einfluss in der Welt. Sie ist integraler Bestandteil unserer Außenpolitik. Wir wollen in dieser Legislaturperiode die Mittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik erhöhen.

 

Wir wollen die Chancen der AKBP noch besser nutzen, indem wir den internationalen Austausch, insbesondere im Bereich Wissenschaft, Kultur, Bildung, Sprache und Sport ausbauen. Das Netzwerk des Goethe-Instituts soll insbesondere in deutschfranzösischer Zusammenarbeit ausgebaut, im digitalen Bereich modernisiert und durch eine Öffnung gegenüber neuen Kooperationsformen weiterentwickelt werden. Das Netzwerk deutscher Auslandsschulen und internationaler Schulpartnerschaften soll ausgebaut und gestärkt werden. Unsere Mittler, wie etwa den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt-Stiftung und das Institut für Auslandsbeziehungen, unterstützen wir in ihrem Wirken.

 

Europa ist auch ein kulturelles Projekt. Deshalb soll die europäische Dimension der AKBP auf allen Ebenen auch mit Blick auf die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 noch stärker berücksichtigt werden.

 

Gerade in Krisengebieten werden wir unseren Einsatz für Kulturgüterschutz und den Erhalt kulturellen Erbes insbesondere durch das Deutsche Archäologische Institut, sowie Programme zum Schutz von verfolgten Künstlern, Wissenschaftlern und Journalisten verstärken. 

 

Wir wollen die strategische Auslandskommunikation und insbesondere die Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle verstärken und auf die digitale Zukunft ausrichten, um ein realistisches Bild von Deutschland zu befördern. Dies ist auch notwendig, um im Wettbewerb der Narrative und Werte zu bestehen und in verschiedenen Regionen der Welt gegen hybride Informationsverfälschung vorgehen zu können.

 

Wir wollen die kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika verstärken und einen stärkeren Kulturaustausch befördern, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika.

 

Wir wollen Mittel bereitstellen u. a. für die Ausstellung des Flugzeugs „Landshut“ im Gedenken an die Entführung im Jahr 1977 und für die dringend notwendige Sanierung der Abtei Dormitio in Jerusalem. 

 

Wir wollen die notwendigen Reformen der UNESCO aktiv unterstützen. Dazu werden wir die Arbeit der Deutschen UNESCO-Kommission weiterentwickeln und sie adäquat ausstatten.

 

Deutsche Volksgruppen und Minderheiten

Die deutschen Volksgruppen und Minderheiten sind Teil unserer kulturellen und historischen Identität, bereichern die kulturelle Vielfalt in ihren Ländern und stellen ein wichtiges Band der Verbindung zwischen Deutschland und seinen Partnerländern dar. Wir wollen sie weiter fördern und unterstützen. 

 

6. Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre Hilfe

Die Menschenrechte sind universell und unteilbar.

 

Wir wenden uns entschlossen gegen die zunehmende und gezielte Einschränkung von Zivilgesellschaften („Shrinking Spaces“), die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.

 

Wir treten weiterhin konsequent ein für die Abschaffung der Todesstrafe und das Verbot von Folter, die Stärkung der Rechte von Frauen insbesondere in gewaltsamen Konflikten, den Schutz und die Stärkung von Kinderrechten, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gewerkschaftsrechte. Wir kämpfen gegen Menschenhandel, illegalen Organhandel sowie Ausgrenzung und Gewalt aufgrund sexueller Orientierung.

 

Die Menschenrechtsschutzmechanismen auf der Ebene der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie des Europarates wollen wir konsequent stärken. Wir engagieren uns mit Nachdruck für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der Ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen sowie deren Unterstützung durch die internationale Staatengemeinschaft und beteiligen uns an der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Wir bekennen uns zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus werden wir die menschenrechtliche Kohärenz zwischen den einzelnen Politikfeldern verbessern und die Menschenrechtsarchitektur in Deutschland stärken.

 

Zum Schutz von verfolgten Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern wollen wir das erfolgreiche parlamentarische Patenschaftsprogramm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deutschen Bundestags stärken.

 

Wir streben die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt der Vereinten Nationen sowie der ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker an.

 

Religionsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das weltweit zunehmend eingeschränkt oder komplett infrage gestellt wird. Das gilt für zahlreiche religiöse Minderheiten weltweit. Unsere Solidarität gilt allen benachteiligten religiösen Minderheiten. Dazu zählt der beharrliche Einsatz für viele Millionen verfolgter Christinnen und Christen.

 

Wir werden das Amt der/des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit schaffen. Wir werden den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten  Lage der Religionsfreiheit im zweijährigen Rhythmus und systematischen Länderansatz fortschreiben.

 

Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.

 

Krisenprävention und humanitäre Hilfe

Wir werden die im Jahr 2017 beschlossenen Leitlinien für Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung als Referenzrahmen für Deutschlands Engagement zur Krisenverhütung und Friedensförderung konsequent umsetzen.

 

Wir setzen den zweiten Nationalen Aktionsplan zur VN-Resolution 1325 für eine gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen in der Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedenskonsolidierung um.

 

Wir werden den Zivilen Friedensdienst und das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) als Kompetenzzentrum für Friedenseinsätze stärken. Mittelfristig streben wir an, das ZIF auch für Aufbau und Unterhaltung einer kurzfristig verfügbaren zivilen Einsatzreserve zu befähigen.

 

Wir werden uns entsprechend der wachsenden Bedeutung humanitärer Hilfe engagieren und diese weiter ausbauen sowie die Wahrung der internationalen humanitären Prinzipien und das VN-System stärken. Dieses ist sowohl im Sinne der konkreten Hilfe zum Überleben von Menschen als auch der Konfliktminimierung. Wir werden die humanitäre Hilfe stärker und effizienter mit den Aufgaben der Krisenprävention, der Stabilisierung, der Katastrophenrisikovorsorge sowie der Friedensförderung abstimmen und in Umsetzung der Beschlüsse des Humanitären Weltgipfels 2016 stärker mit der strukturbildenden Entwicklungszusammenarbeit vernetzen. 

 

7. Moderne Bundeswehr

Die Bundeswehr ist Garant unserer Sicherheit. Gemeinsam mit unseren Partnern leistet sie entscheidende Beiträge zum Schutz und zur Verteidigung unseres Landes und unserer Verbündeten. Innerhalb des umfassenden und vernetzten Ansatzes engagiert sie sich weltweit für Frieden und Sicherheit.

 

Wir betonen den Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee. Sie unterliegt der Kontrolle des Deutschen Bundestages, der damit eine besondere Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten trägt. Damit die Bundeswehr die ihr erteilten Aufträge in allen Dimensionen sachgerecht erfüllen kann, werden wir den Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung, Ausbildung und Betreuung zur Verfügung stellen – dies gilt insbesondere auch für den Bereich der persönlichen Ausstattung.

 

Hierzu werden wir die in der Bundeswehr eingeleiteten Trendwenden Personal, Material und Finanzen konsequent fortführen. Dabei erfordert die sicherheitspolitische Lage eine stärkere Akzentuierung der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Grundaufstellung der Bundeswehr muss dem Rechnung tragen. 

 

Aktuelle Auslandseinsätze der Bundeswehr anpassen

Auslandseinsätze der Bundeswehr erfolgen stets im Rahmen eines politischen Konzepts, das fortlaufender Evaluierung unterliegt. Die Bundeswehrmission im Nordirak war erfolgreich, der IS ist dort weitgehend militärisch zurückgedrängt. Deshalb können wir das Ausbildungsmandat im Nordirak auslaufen lassen und beenden. Die Obergrenze des Anti-IS-Mandats zur Unterstützung und Entlastung unserer Verbündeten, insbesondere Frankreichs, kann deutlich abgesenkt werden. In einem weiteren Schritt wollen wir dieses Mandat zur umfassenden Stabilisierung und zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors insbesondere durch capacity building weiterentwickeln.

 

Unsere Beteiligung am RSM-Mandat (Resolute Support Mission) in Afghanistan wollen wir bei unverändertem Auftrag fortsetzen. Im Rahmen des multilateral vereinbarten Schutzkonzepts für Nordafghanistan werden wir die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zum Schutz der Ausbilder erhöhen.

 

Die UN-mandatierte Mission MINUSMA in Mali wird fortgesetzt. Zur Übernahme der Feldlagerverantwortung von den Niederländern werden wir die Obergrenze im geringen Umfang heraufsetzen.

 

Für die Menschen in der Bundeswehr – ein attraktiver Arbeitgeber

Das zentrale Leitbild der Inneren Führung und der Soldatin und des Soldaten als „Staatsbürger in Uniform“ ist und bleibt Maßstab. Diese Fundamente wollen wir mit dem Prozess „Innere Führung heute“ stärken. Die politische Bildung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Ein zukunftsweisender Traditionserlass wird vornehmlich die eigene Geschichte der Bundeswehr in den Mittelpunkt stellen.

 

Kern der Einsatzbereitschaft und aller Fähigkeiten der Bundeswehr ist ausreichendes, qualifiziertes und hochmotiviertes militärisches und ziviles Personal. Deswegen muss die Bundeswehr auch in den kommenden Jahren ein moderner, wettbewerbsfähiger, demografiefester und attraktiver Arbeitgeber bleiben, der jederzeit über entsprechende Kräfte verfügt. Gute Arbeitsbedingungen sind Grundvoraussetzung für arbeitszufriedene und leistungsstarke Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Wir werden dazu die Gedanken der Agenda Attraktivität und die Personalstrategie der Bundeswehr weiterentwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

 

Wo dies gesetzgeberisches Handeln erfordert, werden wir noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr mit dem Ziel vorlegen, die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht zu gestalten, das Dienstrecht zu flexibilisieren, die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen hohen Belastungen besser auszugleichen und eine bessere soziale Absicherung von Bundeswehrangehörigen, insbesondere auch beim Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Dienstzeit von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu erreichen und dadurch Versorgungslücken zu schließen und die Berufsförderung zu stärken.

 

Unterkünfte müssen bedarfsgerecht auch für nicht unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten bereitgestellt werden. 

 

Wir werden die Ausbildungsstrukturen der Bundeswehr sowie ihre Führungs- und Ausbildungskultur in einer „Trendwende Ausbildung“ evaluieren, überprüfen und weiterentwickeln. Dort, wo es sinnvoll ist, wollen wir die Strukturen der bisher in weiten Teilen zentralen Ausbildung wieder in die Truppe zurückführen. Dabei wird der Verteidigungsausschuss eingebunden.

 

Die Verantwortung des Dienstherrn, dem die Soldatinnen und Soldaten durch einen Diensteid ein Leben lang verbunden sind, endet nicht mit ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Dies gilt gleichermaßen für die engsten Angehörigen der Soldatinnen

und Soldaten, die im Einsatz für unser Land zu Schaden gekommen sind. Dazu gehört auch, dass Anträge auf Wehrdienstbeschädigung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen schnell und unbürokratisch bearbeitet werden.

 

Für den geleisteten Dienst aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für Frieden und Freiheit gebührt diesen eine besondere gesellschaftliche Anerkennung. Dieser Dank gilt auch den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehr.

 

Infrastruktur muss insgesamt schnell zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur sachgerechten Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Dabei arbeitet die Bundeswehr mit den Länderbehörden eng zusammen. Dazu sind Prozesse zu evaluieren, zu optimieren, Zuständigkeiten zu entflechten und die Handlungskompetenz der Bundeswehr zu stärken.

 

Vor einer endgültigen Abgabe von Liegenschaften der Bundeswehr werden wir vor dem Hintergrund der Trendwenden jeweils noch einmal den zukünftigen Bedarf prüfen. Unseren Bedarf werden wir auch in Hinblick auf Liegenschaften prüfen, deren Abgabe bereits vollzogen ist.

 

Die Bundesregierung wird dem Verteidigungsausschuss zeitnah einen umfassenden Bericht zum Militärischen Nachrichtenwesen vorlegen.

 

Für eine modern ausgerüstete Bundeswehr

Die Bundeswehr beschafft, was sie braucht, und nicht, was ihr angeboten wird.

 

Ein transparentes, effektives und in seinen Prozessen optimiertes Rüstungswesen ist die Grundlage für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten.

 

Wir werden darum die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Erneuerung, Modernisierung und Erweiterung der Bundeswehr fortführen und dabei für eine Beschleunigung der Prozesse, insbesondere des Beschaffungswesens, sorgen. Dazu bedarf es einer Anpassung der zum Teil seit Jahrzehnten unveränderten Rahmenbedingungen des Rüstungswesens in Deutschland.

 

Wir werden bis Ende 2019 untersuchen, in welcher Weise die Beschaffungsorganisation der Bundeswehr an ihren Standorten in ihrer Organisationsform angepasst werden sollte.

 

Wir werden neben der Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der Bundeswehr die notwendigen Voraussetzungen schaffen zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen. 

 

Durch die differenzierte Darstellung von Rüstungsprojekten im Haushaltsplan und die halbjährlichen Rüstungsberichte ist die Transparenz für das Parlament deutlich gestiegen.

 

Um den Bedarf für Einsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen schneller decken zu können, werden wir Auslegungshilfen für den Verzicht auf den EU-weiten Teilnahmewettbewerb (§ 12 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) zur Verfügung stellen. Zum Erhalt nationaler Souveränität bei Schlüsseltechnologien werden wir bestehende vergaberechtliche Spielräume konsequenter nutzen, Auslegungshilfen zur Verfügung stellen und prüfen, inwieweit der Ausnahmetatbestand des Art. 346 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Beschaffungspraxis stärker herangezogen werden kann. Wir werden darüber hinaus notwendige gesetzliche Anpassungen vornehmen.

 

Zur Sicherstellung technologischer Innovationsführerschaft werden wir unter Federführung des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern eine „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) sowie einen IT-Sicherheitsfonds zum Schutz sicherheitsrelevanter Schlüsseltechnologien einrichten.

 

Chancen und Risiken der Digitalisierung sind auch für die Bundeswehr das entscheidende Zukunftsthema. Die Digitalisierung der Bundeswehr ist dabei konsequent zu verfolgen und mit den erforderlichen Ressourcen zu hinterlegen. Kennzeichen der Digitalisierung ist hohes Innovationstempo – diesem gilt es auch in der Bundeswehr gerecht zu werden. Die im Weißbuch 2016 festgelegten Entwicklungslinien der Bundeswehr im Bereich Cybersicherheit werden dabei konsequent weiter verfolgt.

 

Wir werden im Rahmen der Europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterführen. Als Übergangslösung wird die Drohne HERON TP geleast. Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.

 

Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.

 

Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen. 

 

8. Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung

Globalisierung muss gerecht gestaltet werden. Die Schere zwischen arm und reich weltweit darf nicht weiter auseinandergehen. Unser Auftrag ist die ambitionierte Umsetzung der entwicklungspolitischen Gipfelzusagen (G7 und G20), der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen und des Pariser Klimaabkommens unter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind Maßstab des Regierungshandelns. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir kontinuierlich und ambitioniert weiterentwickeln. 

 

Um die vor uns liegenden globalen Herausforderungen bewältigen zu können, brauchen wir einen Dreiklang aus öffentlichen Mitteln, nachhaltigen und entwicklungsfördernden Privatinvestitionen und einer neuen fairen Handelspolitik. Eine gute Regierungsführung bei unseren Partnern ist Grundvoraussetzung für das Gelingen.

 

Wir setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer in der internationalen Finanz- und Steuerpolitik ein, für nachhaltige Finanzierungsmechanismen und den Aufbau von effektiven und gerechten Steuersystemen.

 

Fairer Handel

Fairer und nachhaltiger Handel braucht gemeinsame Regeln und klare Leitplanken.

Der beste Rahmen dafür sind die Vereinten Nationen mit ihren Organisationen für Handel (UNCTAD) und Entwicklung (UNIDO) sowie die Welthandelsorganisation (WTO) und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir neue Initiativen für einen entwicklungspolitisch wirksamen Abschluss der WTO-Welthandelsrunde und einen neuen Vorstoß für faire Handelsbeziehungen einbringen.

 

Wir wollen Vorreiter für eine faire Handelspolitik mit Afrika sein. Wir werden die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den afrikanischen Staaten (EPAs) daraufhin überprüfen, ob sie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dienen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass in allen EU-Handels-, -Investitions- und -Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verbindliche soziale (u. a. ILO-Kernarbeitsnormen), menschenrechtliche und ökologische Standards und konkrete Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen vereinbart werden. Dies gilt auch für das Allgemeine Präferenzsystem (APS und APS+) der EU. Die Afrikanische Union unterstützen wir beim Aufbau einer einheitlichen panafrikanischen Freihandelszone.

 

Die EU-Verordnung zum Handel mit Konfliktmineralien werden wir zügig in nationales Recht mit starken Durchsetzungsbestimmungen umsetzen und uns auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Freigrenzen und Ausweitung auf die gesamte Lieferkette einsetzen.

 

Marshallplan mit Afrika umsetzen

Wir werden im Rahmen des Marshallplans mit Afrika die Zusammenarbeit mit Reformpartner- und G20-Compactländern verstärken und konditionieren. Zur Umsetzung wird ein Ressortkreis unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gebildet. Schwerpunkte werden ein Mittelstandsförder- und Start-up-Programm, um mehr Chancen und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und zu einer Stärkung afrikanischer Angebote beizutragen, ein Programm für Ausbildungspartnerschaften und zur Errichtung und Förderung von dezentralen Erneuerbaren Energien sein.

 

Wir unterstützen die Transformationsprozesse der südlichen Mittelmeeranrainer und wollen die Maghreb-Staaten schrittweise weiter in den europäischen Wirtschaftsraum integrieren.

 

In den Verhandlungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union streben wir eine Erhöhung der Mittel für unsere Zusammenarbeit mit  Afrika an. Wir werden die Post-Cotonou-Verhandlungen aktiv und unter Einbindung der Zivilgesellschaft gestalten.

 

Gleichberechtigung und Bildung als Schlüssel für eine zukunftsfähige Entwicklung

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Förderung der Rechte von Mädchen und Frauen bleiben Grundlage unserer Entwicklungszusammenarbeit. Wir wollen für alle gute Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten entlang der gesamten Bildungskette fördern. Wir bauen deshalb diesen Bereich in allen Partnerländern aus und wollen bis zum Ende der Legislaturperiode unsere entsprechenden Haushaltsmittel wesentlich steigern. Wir wollen darüber hinaus als neue Initiative Investitionsprojekte der regionalen Entwicklungsbanken mit beruflicher Ausbildung verbinden. Ferner erhöhen wir die Mittel für die entwicklungspolitische Bildung im Inland. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung auch für Entwicklungssprünge nutzen. Schwerpunkte werden die Unterstützung beim Aufbau von Digitalzentren, die Förderung von E-Learning und E-Health-Maßnahmen sein.

 

Den Ausbau von sozialen Sicherungs- und Gesundheitssystemen fördern

Wir werden uns für die erfolgreiche Umsetzung des Auf- und Ausbaus universeller sozialer Basisschutzsysteme unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen einsetzen. Hierzu gehören insbesondere auch Gesundheitssysteme.

 

Wir wollen in die öffentliche Forschung investieren, um insbesondere vernachlässigte und armutsbedingte Krankheiten zu bekämpfen. Internationale Partnerschaften wie den Globalen Fonds gegen Aids/HIV, Tuberkulose und Malaria (GFATM) und die globale Impfallianz (GAVI) wollen wir mit ausreichenden Mitteln ausstatten und unsere gegebenen Zusagen erfüllen.

 

Für eine Welt ohne Hunger und Armut

Die Überwindung von Hunger und Armut in der Welt ist ein wesentliches Ziel unserer Entwicklungspolitik. Wir wollen die ländlichen Räume auch im Rahmen der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ stärken und stellen die Förderung von Kleinbäuerinnen und -bauern, lokale nachhaltige Lösungen und genossenschaftliche Ansätze in den Vordergrund. Die Förderung soll vorrangig der Lebensmittelproduktion für die lokalen und regionalen Märkte dienen.

 

Jeglichen Formen unverantwortlicher Spekulation mit Nahrungsmitteln werden wir entgegentreten. Wir bekräftigen unsere Zusage (G7-Gipfel 2015 in Elmau), 500 Millionen Menschen aus Hunger und Mangelernährung zu führen. Wir setzen uns für einen gerechten Zugang zu Land, Wasser und Fischgründen für die lokale Bevölkerung ein und werden „Landgrabbing“ nicht akzeptieren.

 

Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel stärken

Entwicklungs- und Schwellenländer wollen wir bei ihren Anstrengungen im Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel sowie beim Schutz der biologischen Vielfalt unterstützen. Wir setzen konsequent auf die Förderung Erneuerbarer Energien, auf eine dezentrale Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, sowie auf den Zugang zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie. Wir werden dazu weitere Partnerschaften mit Entwicklungs- und Schwellenländern eingehen. 

 

Wir wollen Investitionsanreize für Klimaschutzprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern setzen, die Strukturen für eine Green-Economy und den Ausbau Erneuerbarer Energien verbessern. Wir wollen durch multi- und bilaterale Entwicklungszusammenarbeit den Aus- und Aufbau von Kreislaufwirtschaftssystemen unterstützen.

 

Fluchtursachen bekämpfen – Zukunftsperspektiven schaffen

Existenzielle Notlagen führen zu Flucht und Migration. Wir wollen akute und strukturelle Fluchtursachen mindern, einen entscheidenden Beitrag zum Wiederaufbau leisten, zur Rückkehr von Flüchtlingen beitragen und Aufnahmeländer bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen weiter unterstützen. Darum bauen wir insbesondere unser „Cash for Work“-Programm und weitere Programme weiter aus.

 

Entwicklungsfinanzierung und nachhaltige Investitionen ausbauen

Wir werden auch unsere Ausgaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe und zivile Krisenprävention deutlich erhöhen. Die Erreichung der ODA-Quote von 0,7 Prozent ist unser Ziel.

 

Wir werden die Zusage, 0,15-0,2 Prozent des Brutto-Nationaleinkommens für die ärmsten Länder (LDCs) bereit zu stellen, so schnell wie möglich erreichen.

 

Wir werden Möglichkeiten prüfen, um Fondsgründungen mit Sitz in Deutschland mit privatem Kapital für entwicklungspolitische Zwecke zu realisieren.

 

Wir wollen die Instrumente der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft anpassen.

 

Der Einsatz staatlicher Mittel zur Mobilisierung und Absicherung privaten Kapitals kann nur dann gewährt werden, wenn die Vorhaben überprüfbar im Einklang mit den international anerkannten Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards stehen. Für die Förderung von nachhaltigen privaten Investitionen des Mittelstandes prüfen wir mit enger parlamentarischer Begleitung die Erarbeitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes. Dabei wollen wir die besonderen Herausforderungen in fragilen und am wenigsten entwickelten Ländern berücksichtigen.

 

Unsere Kooperationspartner stärken

Wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement fördern und dabei insbesondere Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, politische und private Stiftungen und Partnerschaften mit der Wirtschaft sowie mit Kommunen stärken. Austauschprogramme wie den „Weltexpertenservice“ und das Programm „weltwärts“ wollen wir weiter ausbauen.

 

Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit

Wir wollen die Wirksamkeit erhöhen, indem wir Umsetzungsvorschriften überprüfen, zeitgemäß anpassen und uns besser über ODA-relevante Vorhaben abstimmen.

 

Konstantin Wecker

„Die erste Pflicht aller Journalisten müsste doch sein, nicht gegen irgendeinen Feind, sondern gegen den Krieg mobil zu machen!“

 

Mathias Tretschog

Freier Journalist bei Stop the WAR in Yemen

 

 

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Friedensinitiative Stop the WAR in Yemen
US-Kriege im Mittleren- und Nahen Osten