Bürgerdialoge in Cottbus - Kandidaten und ihre Parteien/Vereinigungen stellen sich den Fragen der Teilnehmer!
Ein Gemeinschaftsprojekt der Friedenskoordination-Cottbus, attac-Cottbus und der Friedensinitiative Stop the WAR in Yemen aus Königs Wusterhausen!
Vom Landeswahlleiter zugelassene Parteien
SPD, CDU, Linke, AfD, Grüne, Freie Wähler, FDP, Piraten, ÖDP, Tierschutzpartei und V-Partei³
12.08.2019 - Bürgerdialog mit Birgit Kaufhold - DIE LINKE (Dauer: 25:36)
12.08.2019 - Interview mit Birgit Kaufhold - DIE LINKE (Dauer: 06:49)
44 Direktmandate und 44 weitere Abgeordnete, die über die Landeslisten ihrer Parteien gewählt wurden: Nun steht fest, wer die Brandenburgerinnen und Brandenburger in den kommenden fünf Jahren im Parlament vertreten soll.
Dauer: 04:33
Titelbild: Spree Forest – idyllic riverscapes, ospreys and boat trips - siehe Landkreis Dahme-Spreewald auf der Internetpräsenz der Willkommensinitiative Zu Gast in KW
Bürgerdialoge - Termine und Belegung
(je Termin können max. zwei unterschiedliche Organisationen sich vorstellen und sich auch nur insgesamt einmal präsentieren)
∟ Termine: die folgenden vier Montage im August 05. / 12. / 19. / 26.
∟ Zeit: 18:00 bis 20:00 Uhr
∟ Ort: Platz vor der Stadthalle Cottbus (Berliner Platz 6, 03046 Cottbus)
Wahlkandidatinnen / Wahlkandidaten (max. zwei Vorstellungen von unterschiedlichen Parteien)
05.08.: keine Anmeldungen
12.08.: Birgit Kaufhold (DIE LINKE)
19.08.: keine Anmeldungen
26.08.: keine Anmeldungen
Medien, Presse- und Meinungsfreiheit
Die Bürgerdialoge zu den Landtagswahlen sind öffentliche politische Veranstaltungen und werden aufgezeichnet sowie analog zu den Europawahlen 2019 den Parteien, Kandidaten und Interessenten noch vor dem Wahltermin am 01.09.2019 zur Verfügung gestellt bzw. in Sozialen Medien wie YouTube, Facebook, XING, LinkedIn etc. viral verbreitet. Für die Inhalte sind ausschließlich die Autoren bzw. Redner verantwortlich und spiegeln nicht automatisch die Meinung der Organisatoren und Veranstalter wieder. Ungeachtet seiner politischen Überzeugung, hat jeder Mensch das Recht, ungehindert an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
Der Landtag des Landes Brandenburg wird alle fünf Jahre gewählt. Er setzt sich in der Regel aus 88 Abgeordneten zusammen. 44 Abgeordnete werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt.
Der Landeswahlleiter gibt Mitte Juli 2019 alle zur Landtagswahl zugelassenen Parteien bekannt.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen:
In den Landtag können nur die Parteien einziehen, die die Fünf-Prozent-Hürde überschritten haben. Ausnahme: eine Partei oder politische Vereinigung erringt ein Direktmandat in einem Wahlkreis. Dann erhält sie so viel Sitze, wie diese ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen - unter Berücksichtigung des einen Direktmandates - entsprechen würden.
Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden (Überhangmandate), kann das zu einem Verhältnisausgleich führen und sich somit die Gesamtzahl der Abgeordneten des Landtages bis zu maximal 110 Abgeordnete erhöhen.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr, die im Land Brandenburg ihren Hauptwohnsitz haben. Gewählt werden kann man ab dem 18. Lebensjahr.